Kommunaler Klimaschutz
Landkreis Wolfenbüttel
Klimaschutzbeauftragte: Sylke Adam
E-Mail: s.adam@lk-wf.d
Telefon: 05331-84441
Klimaschutzmanager: Armin Herglotz
E-Mail: a.herglotz@lk-wf.de
Telefon: 05331-84494
Aktivitäten:
- Förderprogramm für Bürger
- Förderprogramm für Kommunen und Vereine
Klimaschutzmanager für Liegenschaften: Alexander Siemon
E-Mail: a.siemon@ lk-wfde
Telefon: 05331-84878
Aktivitäten:
- Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes für die kreiseigenen Liegenschaften des Landkreises Wolfenbüttel
Weitere Informationen: Website des Landkreises Wolfenbüttel
Ausgewählte Projekte des Landkreises Wolfenbüttel
Förderprogramm Wohngebäude

Das Umweltamt gewährt auf Grundlage einer Zuwendung durch die „Stiftung Zukunftsfonds Asse“ mit Mitteln des Bundes Zuwendungen in Höhe von mind. 500 € bis max. 2.000 €, für energiesparende und/oder effizienzsteigernde Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden.
Was wird gefördert?
- Bauliche Maßnahmen: Dämmung von Außenwänden, Dächern, obersten Geschossdecken und Kellerdecken, Erneuerung von Fenstern und Haustüren sowie Installation von Sonnenschutz
- Maßnahmen an der Haustechnik: thermische Solaranlagen (mit und ohne Gas-Brennwert-Kessel), Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Biomassekessel (z.B. Pellets)
Wer ist antragsberechtigt?
Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden (natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Wohnungseigentümergemeinschaften mit maximal 6 Wohneinheiten)
Die Immobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 5 Jahren fertiggestellt sein, sich im Eigentum der Antragstellerin oder des Antragstellers sowie in dem Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel befinden und max. 6 Wohneinheiten haben.
Laufzeit:
Förderanträge können bis zum 31.07.2023 gestellt werden, sofern das Programm noch angeboten wird und Zuwendungsmittel zur Verfügung stehen.
Ansprechpersonen:
- Sylke Adam, s.adam@ lk-wf
de, 05331-84441
- Armin Herglotz, a.herglotz@ lk-wf
de, 05331-84494
Weitere Informationen:
Förderprogramm Kommunen und Vereine

Ziele:
- Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch Umsetzung von empfohlenen Maßnahmen aus Energieberatungen
- Betriebskosteneinsparung
Inhalt:
Die Einführung eines kommunalen Energiecontrollings dient der Kommune dazu, gezielte Energiesparmaßnahmen in den Liegenschaften zu ermitteln und durchzuführen sowie aussagekräftige Energie- und CO2-Bilanzen zu erstellen (Energiebericht).
Die förderfähige Zuwendung für das kommunalen Energiecontrolling beträgt je nach beauftragter Dienstleistung und Anzahl der Liegenschaften 80 % der Gesamtkosten, jedoch maximal 5.800 € pro Jahr und förderfähiger Kommune.
Zielgruppe:
- Kommunen des Landkreises Wolfenbüttel
- im Landkreis Wolfenbüttel ansässige Vereine
Laufzeit:
Förderanträge können bis zum 31.07.2023 gestellt werden, sofern das Programm noch angeboten wird und Zuwendungsmittel zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner:
Armin Herglotz, a.herglotz@ lk-wfde, 05331-84494
Weitere Informationen: Förderprogramm "Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen und Vereinen"